Deutschland gehört selbst im innereuropäischen Vergleich zu den Ländern mit den besten sozialen Leistungen für ihre Bürger. Die Gesetzgebung in Deutschland ist so gestaltet, dass jeder Staatsbürger, aber auch Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft, eine grundlegende Existenzabsicherung beanspruchen können. Diese zeichnet sich in sozialen Leistungen aus und natürlich auch im Vorsorgesystem für den Krankheitsfall, das durch eine Krankenversicherung abgedeckt wird. So ist gesichert, dass jedem Bürger eine Grundversorgung zu teil wird, egal wie alt oder jung, arm oder reich er ist.
Jeder in Deutschland wohnhafte (und per offizieller Meldung angemeldete) Bürger hat das Recht auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Dieser kann er beitreten und einen monatlichen Beitrag entrichten, der entsprechend seinem Einkommen bestimmt wird. Im Krankheitsfall trägt die Krankenversicherung einen Teil der Behandlungs- oder sonstigen Kosten. Auch wenn diese Leistungen dank zahlreicher Reformen immer mehr gekürzt werden, garantieren sie doch ein gewisse gesundheitliche Mindestversorgung. Dies ist in vielen anderen Ländern nicht der Fall. In Deutschland kann aber nahezu niemand durch das soziale Netz fallen. Ist der Versicherte berufstätig und fest angestellt, so übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des für die Krankenversicherung anfallenden Beitrages. Die andere Hälfte entrichtet der Versicherte selbst. Der Betrag wird ihm direkt vom Brutto Arbeitslohn abgezogen und direkt an die Krankenkasse abgeführt.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch zahlreiche Anbieter von privaten Krankenversicherungen. Diese nehmen Besserverdienende ab einer bestimmten Einkommensgrenze auf. Die Tarife für eine private Krankenversicherung sind vergleichsweise höher, dies jedoch zahlt sich in etlichen Zusatzleistungen und in der höheren Übernahme von Behandlungskosten langfristig wieder für den Versicherten aus. |