Krankenversicherung

Deutschland gehört selbst im innereuropäischen Vergleich zu den Ländern mit den besten sozialen Leistungen für ihre Bürger. Die Gesetzgebung in Deutschland ist so gestaltet, dass jeder Staatsbürger, aber auch Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft, eine grundlegende Existenzabsicherung beanspruchen können. Diese zeichnet sich in sozialen Leistungen aus und natürlich auch im Vorsorgesystem für den Krankheitsfall, das durch eine Krankenversicherung abgedeckt wird. So ist gesichert, dass jedem Bürger eine Grundversorgung zu teil wird, egal wie alt oder jung, arm oder reich er ist.

Jeder in Deutschland wohnhafte (und per offizieller Meldung angemeldete) Bürger hat das Recht auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Dieser kann er beitreten und einen monatlichen Beitrag entrichten, der entsprechend seinem Einkommen bestimmt wird. Im Krankheitsfall trägt die Krankenversicherung einen Teil der Behandlungs- oder sonstigen Kosten. Auch wenn diese Leistungen dank zahlreicher Reformen immer mehr gekürzt werden, garantieren sie doch ein gewisse gesundheitliche Mindestversorgung. Dies ist in vielen anderen Ländern nicht der Fall. In Deutschland kann aber nahezu niemand durch das soziale Netz fallen. Ist der Versicherte berufstätig und fest angestellt, so übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des für die Krankenversicherung anfallenden Beitrages. Die andere Hälfte entrichtet der Versicherte selbst. Der Betrag wird ihm direkt vom Brutto Arbeitslohn abgezogen und direkt an die Krankenkasse abgeführt.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch zahlreiche Anbieter von privaten Krankenversicherungen. Diese nehmen Besserverdienende ab einer bestimmten Einkommensgrenze auf. Die Tarife für eine private Krankenversicherung sind vergleichsweise höher, dies jedoch zahlt sich in etlichen Zusatzleistungen und in der höheren Übernahme von Behandlungskosten langfristig wieder für den Versicherten aus.

Die private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung in Deutschland ist für die so genannten Besserverdiener ab einem gewissen monatlichen Nettoeinkommen eine Alternative zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Ist eine gewisse Einkommenshöhe gewährleistet, kann der Versicherte sich überlegen, ob er von der Gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Private Krankenversicherung umsteigt. Dieser vordergründig verlockende Schritt ist aber sehr genau zu überlegen, denn im Umkehrschluss ist die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr dazu verpflichtet, einen aus der Privaten Krankenversicherung austretenden Bewerber wieder aufzunehmen. Im Klartext heißt das: wer nach dem Wechsel in die Private Krankenversicherung seinen gut bezahlten Job verliert und vielleicht zu einem niedrigeren Lohn wieder Arbeit findet, ist trotzdem verpflichtet, die weitaus höheren Beiträge der Privaten Krankenversicherung weiterhin zu bezahlen.

Die Private Krankenversicherung ist deshalb so attraktiv, weil sie viele Zusatzleistungen bietet, die die Gesetzliche Krankenversicherung längst gestrichen hat. Im Krankheitsfall wird auch ein wesentlich höherer Prozentsatz der anfallenden Behandlungskosten übernommen. Zwar muss der Versicherte in einem ersten Schritt die Behandlungskosten selber tragen, kann sie aber hinterher bei der Krankenkasse wieder abrechnen. Speziell bei der Versorgung mit nicht lebensnotwendigen medizinischen Massnahmen bietet die Private Krankenversicherung viele Vorteile. So hat zum Beispiel ein privat versicherter Brillenträger oftmals den Anspruch auf eine komplett neue Brille mit neuen Gläsern einmal pro Jahr. Ein nicht unwesentlicher Vorteil, liegt eine gute Brille mittlerweile deutlich im vierstelligen Bereich, und muss der gesetzlich Versicherte sie inzwischen komplett aus eigener Tasche bezahlen. Privat Krankenversicherte erhalten aber auch oftmals einfach bessere Serviceleistungen bei Ärzten oder in Krankenhäusern. So nehmen viele Fachärzte inzwischen nur noch Privatpatienten auf, oder vergeben ihnen Termine ohne Wartezeiten. Denn auch der Arzt verdient am Privatpatienten deutlich mehr als am Kassenpatienten. Kritiker des Systems sprechen deshalb von einer medizinischen Zwei-Klassen-Gesellschaft.