Mehr Patienten beklagen Behandlungsfehler

Das neue Patientenrechtegesetz scheint Wirkung zu zeigen: Im Vorjahr beklagten sich mehr Patienten über Behandlungsfehler als noch 2012.

In der jüngsten Statistik, die von den Krankenkassen veröffentlicht wurde, stehen 14.600 Fälle, in denen ein Gutachten erstellt wurde. Jeweils auf Wunsch des Patienten. Im Vergleich: 2012 wurde ein Gutachten nur in knapp über 12.400 Fällen beantragt. Ein Anstieg um 17 Prozent.

Insgesamt weniger Behandlungsfehler

Im Vergleich dazu haben sich andere Zahlen allerdings überraschend entwickelt. Zwar stieg die Zahl der Beschwerden um knapp 2.000, die Anzahl der Behandlungsfehler sank im gleichen Zeitraum aber um über 200. In absoluten Zahlen gab es 2013 3.700 Behandlungsfehler, ein Jahr zuvor waren es noch über 3.900 Fälle gewesen.

Eine interessante Entwicklung, die Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), gegenüber der Süddeutschen Zeitung aber in Frage stellt. Es stehe nicht fest, ob es sich bei den Zahlen um einen positiven Trend oder nur eine statistische Schwankung handle.

Dennoch scheint sich etwas getan zu haben, denn wurde 2012 noch in mehr als einem Drittel der Gutachten nachgewiesen, dass der Arzt Schuld an einem Behandlungsfehler trägt, war das im letzten Jahr nur noch in knapp 25 Prozent der Gutachten der Fall.

Patientenrechtegesetz zeigt Wirkung

Dennoch sehen die Krankenkassen den Trend positiv. „Die Mauer des Schweigens ist niedriger geworden“, fasst AOK-Vorstand Uwe Deh gegenüber der SZ zusammen. Zurückzuführen ist das auf das 2013 eingeführte Patientenrechtegesetz, das die Position der Behandelten stärkt, denn seitdem müssen die Krankenversicherungen die Patienten beim Einfordern von Schadensersatz unterstützen. Das scheint Wirkung zu zeigen, denn wenngleich die Zahlen der Beschwerden auch 2012 bereits stiegen, war der Anstieg im vergangenen Jahr doch deutlich stärker als noch in den Vorjahren.

Krankenhäuser werden zur Zielscheibe

Eine weitere interessante Zahl, die aus dem Bericht hervorgeht, sind die Beschwerden, die sich gegen bestimmte Einrichtungen, beispielsweise Krankenhäuser richten. So wurden insgesamt 70 Prozent der 14.600 Gutachten in Fällen angestoßen, in denen es um eine Behandlung in einem Krankenhaus geht. An der Spitze der Beschwerdetabellen stehen Operationen an Knie und Hüfte, die oftmals ein negatives Ergebnis hervorbringen. Danach folgen Eingriffe in den Bereichen Gynäkologie und Zahntechnik.

Astrid Zobel von der MDK Bayern erklärt gegenüber der SZ jedoch, dass prozentual die meisten erfolgreichen Beschwerden in der Zahnmedizin und der Pflege nachgewiesen würden.

Dunkelziffer fraglich

Unsicherheit herrscht darüber, wie viele Personen in der Statistik nicht aufgeführt werden, weil sie einen anderen Weg der Beschwerde gehen oder die Problematik für sich behalten.

Zum einen gibt es direkte Klagen gegen die Ärzte, die im letzten Jahr mehr als 2.000 Kunstfehler eingestehen mussten, zum anderen ziehen Patienten oftmals direkt vor, um hohe Schadensersatzsummen zu erstreiten. Wie viele Personen darüber hinaus nach einem Behandlungsfehler einfach schweigen, ist ungeklärt.

Laut unabhängigen Schätzungen und Hochrechnungen könnten allein im Jahr 2011 mehr als 180.000 Behandlungsfehler aufgetreten sein. Damit aber noch nicht genug, die Zahlen, die aus dem AOK-Krankenhausreport hervorgehen, legen nahe, dass fast 20.000 Menschen pro Jahr durch Behandlungsfehler sterben. Eine alarmierende Zahl, die allerdings nur durch den Vergleich internationaler Werte zu Stande kommt und auf deutsche Verhältnisse nur mit Vorsicht übertragen werden kann.

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